Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere
- Außergerichtliche Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen u.a.
- beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen
- Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
- Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Personalvermittlung, Zeitarbeit)
- Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
- Tarifvertragsrechte.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, deren Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer, Betriebsräte und Tarifvertragsparteien in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Insbesondere bei Fragen zum Kündigungsschutzrecht und bei der Prozessführung in Kündigungsschutzsachen können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen.
Sofern Unternehmen einer Restrukturierung bedürfen, steht Ihnen unser Team beratend und begleitend zur Seite.
- Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Risikoabschätzung und strategische Beratung
- Durchführung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Prozessuale Durchsetzung
- Betriebsänderungen und Umstrukturierungen
- Verhandlungen mit Behörden
- Verhandlungen mit der Einigungsstelle
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Arbeitsgerichtliche Vertretung
- Prüfung und Durchführung transaktionsbedingter Betriebsübergänge und Betriebsänderungen
- Mitgestaltung des arbeitsrechtlichen Teils von Unternehmenskauf- und Fusionsverträgen
- Neugestaltung vertraglicher Verhältnisse, insbesondere Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Betriebliche Altersversorgung
- Beratung beim Abschluss und beim Streit über Versorgungszusagen.